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   VGH Bayern, 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775   

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VGH Bayern, 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775 (https://dejure.org/2001,21456)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775 (https://dejure.org/2001,21456)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 20 ZS 01.2775 (https://dejure.org/2001,21456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung; Zulässigkeit einer Grenzbebauung; Schädliche Auswirkungen durch Errichtung einer Grenzmauer; Einfügen der so genannten offenen Bauweise in die Umgebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 259
  • DVBl 2002, 720 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 508 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    (BVerwG, U. v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228 ff. = juris Rn. 26 ff.; U. v. 19.2.2004 - 4 C 4.03 - BVerwGE 120, 130 = juris Rn. 17; B. v. 22.5.2007 - 4 B 14.07 - ZfBR 2007, 582 f. = juris Rn. 9; BayVGH, U. v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - BayVBl. 2002, 411 f. = juris Rn. 17; OVG Saarl., B. v. 6.1.2012 - 2 B 398/11 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 23.03.2010 - 1 BV 07.2363

    Nachbarklage gegen einen baurechtlichen Vorbescheid über die Errichtung eines

    Nach Ansicht des Senats gilt dies - entgegen einer in der Rechtsprechung des BayVGH früher vielfach vertretenen, inzwischen aber wohl nicht mehr überwiegenden Auffassung (vgl. BayVGH vom 14.12.1993 NVwZ 1995, 281; vom 21.7.1997 VGH n. F. 51, 5 = BayVBl 1998, 534 = NVwZ-RR 1998, 712; vom 7.2.2007 - 14 CS 06.2408 - juris) - auch dann, wenn die vorhandene Mischung von Gebäuden mit und ohne seitlichem Grenzabstand "regellos" erscheint (so auch: BayVGH vom 10.12.2001 NVwZ-RR 2002, 259 = BayVBl 2002, 411 m. w. N.; vom 29.4.2003 - 20 B 02.1904 - juris; vom 25.1.2008 - 15 ZB 06.3115 - juris).
  • VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.4400

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung im unbeplanten Innenbereich bei geschlossener

    Für Fälle dieser Art steht es dem Landesgesetzgeber daher frei, die Einhaltung von Abstandsflächen vorzuschreiben, wovon der bayerische Gesetzgeber aber keinen Gebrauch gemacht hat, da nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO Abstandsflächen nicht nur dann entfallen können, wenn nach Planungsrecht an die Grenze gebaut werden muss, sondern auch, wenn an die Grenze gebaut werden darf (BayVGH, B. v. 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775/20 CS 01.2775 - juris Rn. 19).

    Im Hinblick darauf, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für die Möglichkeit im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB an entsprechende Grundstücksgrenzen zu bauen, das Kriterium des "einigermaßen ablesbaren organisch gewachsenen bauplanerischen Ordnungssystems" aufgegeben hat und lediglich verlangt, dass eine entsprechende Bauweise in der Umgebung gehäuft vorzufinden ist (BayVGH, B. v. 29.4.2003 - 20 B 02.1904 - juris Rn. 16; B. v. 10.12.2002 - 20 ZS 01.2775 - juris Rn. 20), lässt sich eine systematisch geschlossene Bebauung des nordöstlichen Teils des Quartiers und damit die Vorprägung des westlichen Teils im Hinblick auf die Zulässigkeit dieser Bauweise nicht leugnen.

  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 21.2440

    Untersagung der Nutzung eines Nebengebäudes als Kfz-Werkstatt

    Die Bauweise ist nach dem eindeutigen Wortlaut von § 34 Abs. 1 BauGB Tatbestandsmerkmal des Einfügens (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2001 - 20 CS 01.2775 - juris Rn. 14).

    Soweit die Kläger auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Dezember 2001 (Az. 20 CS 01.2775) verweisen und rügen, dass vorliegend keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vorlägen, kommt es darauf im hier zu entscheidenden Fall nicht an.

  • VG München, 23.11.2015 - M 8 K 14.3559

    Nachbarklage; gegen erteilte Abweichung von der Einhaltung von Abstandsflächen

    In einer derartigen Konstellation sei nach Auffassung der Beklagten sowohl die Errichtung von Gebäuden mit als auch ohne Grenzabstand der Bauweise nach planungsrechtlich zulässig (BayVGH, U. v. 25.11.2013 - 9 B 09.952; B. v. 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775).

    Maßgeblich für die durchzuführende Interessenabwägung sei hier zum einen der Umstand, dass das klägerische Grundstück durch die bislang bestehende grenzständige Bebauung bereits vorbelastet gewesen sei, aber auch, dass der Einwand, der Kläger könne selbst die Abstandsflächen nicht mehr auf seinem Grundstück einhalten, insoweit fehl gehe, als dem Kläger die gleichen Vorteile der Mischform der Bauweise zugutekämen wie der Beigeladenen (BayVGH, B. v. 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775).

  • VG München, 20.12.2013 - M 8 SN 13.5483

    Unbeplanter Innenbereich

    Für Fälle dieser Art steht es dem Landesgesetzgeber daher frei, die Einhaltung von Abstandsflächen vorzuschreiben, wovon Bayern aber keinen Gebrauch gemacht hat, da nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO Abstandsflächen nicht nur dann entfallen können, wenn nach Planungsrecht an die Grenze gebaut werden muss, sondern auch, wenn an die Grenze gebaut werden darf (BayVGH, Beschl. v. 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775/20 CS 01.2775 - juris RdNr. 19).

    Im Hinblick darauf, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für die Möglichkeit im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB an entsprechende Grundstücksgrenzen zu bauen, das Kriterium des "einigermaßen ablesbaren organisch gewachsenen bauplanerischen Ordnungssystems" aufgegeben hat und lediglich verlangt, dass eine entsprechende Bauweise in der Umgebung gehäuft vorzufinden ist (BayVGH, Beschl. v. 29.4.2003 - 20 B 02.1904 - juris RdNr. 16; Beschl. v. 10.12.2002 - 20 ZS 01.2775 - juris RdNr. 20), lässt sich eine systematisch geschlossene Bebauung des nordöstlichen Teils des Quartiers und damit die Vorprägung des westlichen Teils im Hinblick auf die Zulässigkeit dieser Bauweise nicht leugnen.

  • VGH Bayern, 20.10.2010 - 14 B 09.1616

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Grenzbebauung; Einfügen in die nähere Umgebung;

    Diese Rechtsprechung hat der 20. Senat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2001 (NVwZ-RR 2002, 259 f.) aufgegeben und der für den vorliegenden Fall zuständige 14. Senat hält seine damalige Rechtsprechung insoweit ebenfalls nicht mehr aufrecht.
  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 15 ZB 19.1846

    Wiedererrichtung einer Terrasse auf einem grenzständigen Garagengebäude

    Dieses zitierte Urteil geht zurück auf eine ältere Entscheidung aus dem Jahr 2001 (BayVGH, U.v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - BayVBl 2002, 411 = juris Rn. 16 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04

    Gestattung geringerer Abstandsflächen

    Selbst wenn sich das Vorhaben der Beigeladenen bauplanungsrechtlich als rechtmäßig erweisen sollte, weil es sich im Sinne des §§ 34 Abs. 1 oder 2 BauGB einfügt, was der Senat im Eilverfahren nicht abschließend beurteilen kann, ist der Landesgesetzgeber nicht daran gehindert, bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit eines baulichen Vorhabens zu stellen, die zur (teilweisen) Unzulässigkeit des Vorhabens führen können (vgl. VGH München Beschluss vom 10.02.2001 - 20 ZS 01.2775, NVwZ-RR 2002, 259; OVG Berlin Beschluss v. 28.08.1996 - 2 S 15.96, BRS 58 Nr. 104).
  • VG München, 02.04.2013 - M 8 SN 12.4288

    Nachbareilantrag gegen grenzständige Bebauung in einem Blockinnenbereich;

    4.2 Zu der zwischen den Beteiligten strittigen Frage, ob die Regelung des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO auch anwendbar ist, wenn die vorhandene Bebauung mit Gebäuden mit und ohne Grenzabstand regellos erscheint, ist festzustellen, dass die Kammer der in der Rechtsprechung mittlerweile weit überwiegenden Auffassung folgt, wonach eine einschränkende Auslegung der Bestimmung des Inhalts, dass die vorhandene Bebauung ein bestimmtes Ordnungssystem erkennen lassen müsse, nicht in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775 - NVwZ-RR 2002, 259; U.v. 23.03.2010 - 1 BV 07.2363 - BayVBl. 2011, 81; U.v. 20.10.2010 - 14 B 09.1616 - juris, Rn.31).
  • VGH Bayern, 25.01.2008 - 15 ZB 06.3115

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Abstandsflächen; Zulassung einer Grenzbebauung;

  • VG Regensburg, 05.09.2018 - RN 6 S 18.1219

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für die

  • OVG Sachsen, 28.06.2010 - 1 A 663/09

    Einfügen, Bauweise

  • VG Würzburg, 22.06.2022 - W 4 K 21.1153

    Baurechtliche Nachbarklage, keine Abstandsflächenpflicht bei regelloser

  • VG Regensburg, 07.12.2017 - RO 7 S 17.1937

    Keine Beachtung des Abstandsflächenrechts im Rahmen des Einfügungsgebots und dem

  • VG Augsburg, 18.11.2010 - Au 5 K 10.184

    Nachbarklage; Grenzanbau; Bauweise; Abstandsflächen

  • VG Augsburg, 18.08.2011 - Au 5 K 10.662

    Abbruch eines baufälligen Fachwerkstadels

  • VG Saarlouis, 17.02.2010 - 5 K 1903/08

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung gegen ein grenzständiges

  • VG Würzburg, 26.04.2012 - W 5 K 11.726

    Feuerwehrgerätehaus; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot; Bauweise; Abstandsflächen;

  • VG München, 18.10.2010 - M 8 K 09.4501

    Einfügen eines grenzständigen Rückgebäudes mit drei Geschossen nach der Bauweise

  • VG Cottbus, 06.02.2003 - 3 L 385/02

    Abstandsflächengebot und Drittschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung für ein

  • VG Weimar, 12.07.2005 - 6 K 6325/04

    ; Abstandsfläche; Einfügen; geringfügiger Grenzabstand; Zwangsgeldandrohung;

  • VG Würzburg, 05.12.2013 - W 5 K 12.866

    Nachbarklage gegen zwei Baugenehmigungen

  • VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705

    Baurechtliche Nachbarklage; Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten (Erlass

  • VG München, 09.08.2017 - M 1 SN 17.2668

    Verstoß einer Grenzbebauung gegen das Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Ansbach, 25.07.2012 - AN 9 K 11.01208
  • VG Würzburg, 12.01.2012 - W 5 K 10.1000

    Nachbarklage; Balkonanlage; Erforderlichkeit von Abstandsflächen; Abweichung;

  • VG München, 04.11.2008 - M 1 K 08.1111

    Planungsrechtlich zulässiger Grenzbau; Rücksichtnahmegebot

  • VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767

    Abstandsflächen; Einwand unzulässiger Rechtsausübung; Rücksichtnahmegebot im

  • VG München, 25.04.2008 - M 9 SN 08.693

    Abweichung von Abstandsflächenvorschriften und bauliche Änderung eines

  • VG München, 31.03.2008 - M 1 SN 08.1112

    Planungsrechtlich zulässiger Grenzbau; Rücksichtnahmegebot

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